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BFH Urteil v. - IV R 166/70 BStBl 1974 II S. 677

Gesetze: EStG § 15 Nr. 2EStG § 4 Abs. 4

Leitsatz

Übernimmt ein Kommanditist eine Bürgschaft für Schulden der KG, so sind die in Erfüllung der Bürgschaft geleisteten Zahlungen während des Bestehens der KG einkommensteuerrechtlich jedenfalls dann nicht als Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten, sondern als Kapitaleinlagen zu werten, wenn der Kommanditist die Bürgschaft nicht in Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, sondern nur im Hinblick auf die Zugehörigkeit zur KG übernommen hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 677
BFHE S. 30 Nr. 113,
WAAAB-00072

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BFH, Urteil v. 04.07.1974 - IV R 166/70

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