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BFH Urteil v. - VIII R 40/66 BStBl 1972 II S. 572

Leitsatz

Kann ein Verfahrensfehler bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt werden, so ist seine Rüge in der Revision ausgeschlossen. Der Senat folgt der Rechtsprechung des BVerwG, daß die Rüge der Nichtvernehmung von Zeugen nur dann ordnungsmäßig erhoben ist, wenn die Namen der Zeugen und das Beweisthema entweder in der Revisionsbegründung oder im angefochtenen Urteil bezeichnet werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1972 II Seite 572
BFHE S. 328 Nr. 105,
IAAAA-99207

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BFH, Urteil v. 18.04.1972 - VIII R 40/66

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