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BFH Urteil v. - III R 127/73 BStBl 1975 II S. 302

Gesetze: BewG (1965) § 2, Abs. 1BewG (1965) § 70FGO § 155ZPO § 295

Leitsatz

1. Die Rüge der mangelnden Sachaufklärung ist nach § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO unzulässig, wenn sie darauf gestützt wird, das FG sei von falschen tatsächlichen Feststellungen ausgegangen, diese Feststellungen aber Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor dem FG gewesen und dabei von der Partei, welche die Rüge erhebt, als richtig anerkannt worden sind.

2. Zugehörigkeit von größeren unbebauten Flächen zur wirtschaftlichen Einheit eines Zweifamilienhausgrundstücks.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 302
BFHE S. 470 Nr. 113,
SAAAB-00351

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BFH, Urteil v. 04.10.1974 - III R 127/73

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