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BFH Urteil v. - V B 60/88 BStBl 1989 II S. 396

Gesetze: AO (1977) § 42UStG (1980) § 4 Nr. 12UStG (1980) § 9 S. 1UStG (1980) § 15 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

1. Im Beschwerdeverfahren gegen einen Beschluß des FG wegen Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids kann der Antragsteller nach Ablauf der Beschwerdefrist anstelle der zunächst begehrten Aussetzung der Vollziehung Aufhebung der Vollziehung beantragen.

2. Die Folgen eines Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 AO (1977)) treffen denjenigen, der sich einer Gestaltungslage bedient, durch die das Steuergesetz umgangen wird. Ein Steuerpflichtiger bedient sich einer den wirtschaftlichen Vorgängen unangemessenen Gestaltung nicht nur, wenn er sie selbst geschaffen hat, sondern auch wenn er sie fortführt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 396
BFH/NV 1989 S. 17 Nr. 5
BFHE S. 503 Nr. 154,
SAAAA-98395

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BFH, Urteil v. 23.02.1989 - V B 60/88

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