Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3MinöStDV § 17 Abs. 4MinöStG (1989) § 8 Abs. 3 Nr. 3 lit. b
Leitsatz
1. Die Zulassung der Revision durch das FG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bindet als offensichtlich gesetzeswidrig den BFH nur dann nicht, wenn zwingende Gründe zu dem Schluß führen, daß die Rechtssache offensichtlich keine grundsätzliche Bedeutung hat.
2. Zur Frage, unter welchen Umständen bei den modernen Techniken der Erdgasnutzung und -verbrennung (Abfackeln von Abgasen, Betrieb thermischer Abluft- und Abwasserreinigungs- sowie Nachverbrennungsanlagen mit und ohne Energiegewinnung, Herstellung von Schutzgas) Erdgas zu gewerblichen Zwecken, die nicht als "Verheizen" anzusehen sind, steuerfrei verwendet werden darf.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 1995 S. 661 BFH/NV 1995 S. 36 Nr. 5 BFHE S. 502 Nr. 176, DStZ 1995 S. 669 KAAAA-97527
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