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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 214/99

Gesetze: MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStDV § 17 Abs. 11

Verwendung von Erdgas bei der Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen nicht als Verheizen anzusehen

Leitsatz

Die Verwendung von Erdgas bei der Entsorgung von medizinischen Sonderabfällen ist nicht als ein die Mineralölsteuerfreiheit ausschließendes Verheizen anzusehen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG).

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Erdgas bei zusammenhängenden Verwendungsvorgängen innerhalb eines Geräts oder einer Maschine überwiegend für begünstigte Zwecke verwendet wird (§ 17 Nr. 11 MinöStV).

Fundstelle(n):
NAAAB-08085

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2002 - IV 214/99

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