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BFH Urteil v. - IX R 17/95 BStBl 1999 II S. 360

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 179 Abs. 2, Satz 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Zur Zurechnung der Einkünfte aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung in einem Wohn- und Geschäftshaus, wenn die Miteigentümer die übrigen Räumlichkeiten des Gebäudes in unterschiedlichem Umfang selbst nutzen

Leitsatz

Erzielen Miteigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung gemeinschaftlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind diese unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Miteigentümer die übrigen Räumlichkeiten des Hauses jeweils selbst nutzen, den Miteigentümern grundsätzlich entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zuzurechnen und gesondert und einheitlich festzustellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 360
IAAAA-96492

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 26.01.1999 - IX R 17/95

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