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BFH Urteil v. - III R 114/95 BStBl 1997 II S. 811

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2

Wegen geänderter Berechnungsgrundlage nachgeforderte Erschließungsbeiträge zu einer erstmaligen Erschließungsmaßnahme sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden

Leitsatz

Von der Gemeinde (wenn auch erst nach Jahren) aufgrund einer Satzungsänderung vom Grundstückseigentümer nachgeforderte Erschließungsbeiträge sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Grund und Boden, wenn die Gemeinde lediglich den Berechnungsmaßstab geändert hat, die Beitragspflicht als solche ihren Grund aber nach wie vor in einer erstmaligen Erschließungsmaßnahme hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 811
BFH/NV 1997 S. 479 Nr. -1
DAAAA-96044

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BFH, Urteil v. 03.07.1997 - III R 114/95

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