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BFH Urteil v. - IV R 23/93 BStBl 1995 II S. 467

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 15aEStG § 16 Abs. 1 Nr. 2AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von dem Betrag auszugehen, der sich nach Abzug des festgestellten Anteils an einem Veräußerungsgewinn von dem festgestellten Anteil am laufenden Verlust ergibt

Leitsatz

Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von dem Betrag auszugehen, der sich nach Abzug des festgestellten Anteils an einem Veräußerungsgewinn von dem festgestellten Anteil am laufenden Verlust ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 467
BFH/NV 1995 S. 59 Nr. 8
StBp. 2010 S. 135 Nr. 5
StBp. 2010 S. 135 Nr. 5
KAAAA-95249

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BFH, Urteil v. 26.01.1995 - IV R 23/93

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