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OFD Berlin - S 2241

Verteilung der Sonderabschreibungen nach dem FördG bei einer sog. doppelstöckigen Personengesellschaft

Es ist gefragt worden, ob die für den Beitritt zu einer PersGes (vgl. Nr. 2 der Ergänzung zur Rdvfg. Nr. 125/1992 v. 17.12.2999, EStGK Bln § 21 EStG 5.1003 III) geltende Regelung unter Nr. I.6 des (BStBl 1996 I S. 1516, EStGK Bln FördG 9) auch auf den Beitritt zur Obergesellschaft einer sog. doppelstöckigen PersGes anzuwenden ist (mit der Folge, dass ein Neugesellschafter einen höheren Anteil an den Sonderabschreibungen der Untergesellschaft als die bisherigen Gesellschafter der Obergesellschaft haben kann) und es lediglich darauf ankomme, dass der Gesellschaftsvertrag der Untergesellschaft zu Beginn des Beitrittsjahres die Vorab-Zuweisung von Sonderabschreibungen an neu beitretende Gesellschafter vorgesehen hat. Hierzu hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Erl. v. - III A 34 - S 2241 - 4/01 - folgende Auffassung vertreten: Das (a. a. O.) regelt unter I.6 die (quotale) Verteilung der Sonderabschreibungen auf die Gesellschafter einer Gesellschaft, bei der die Sonderabschreibungen anfallen. Eine Ausdehnung dieser Regelung auf den o. a. Sachverhalt ist unzulässig, weil die Sonderabschreibungen, die bei einer Untergesellschaft anfallen, bei der Obergesellscha...

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OFD Berlin v. 24.08.2001 - S 2241

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