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BFH Urteil v. - X R 113/89 BStBl 1992 II S. 886

Gesetze: EStG § 10e Abs. 6

Vor Bezug entstandene Aufwendungen für die Renovierung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können auch bei unentgeltlichem Erwerb nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar sein

Leitsatz

Vor Bezug entstandene Aufwendungen für die Renovierung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können nach § 10e Abs. 6 EStG abziehbar sein. Der Vorkostenabzug steht dem Eigentümer auch bei unentgeltlichem Erwerb der Wohnung zu. *)

*) Vgl. hierzu - (BStBl I S. 584) -

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 886
BFH/NV 1992 S. 50 Nr. 8
CAAAA-94271

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BFH, Urteil v. 11.03.1992 - X R 113/89

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