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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2382/02 EFG 2005 S. 1665 Nr. 21

Gesetze: EigZulG § 2, EigZulG § 4, EigZulG § 8, AO § 39 Abs. 2

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

Leitsatz

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts stellen nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar, wenn sie eine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken erst ermöglichen und damit erstmals die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1473 Nr. 24
EFG 2005 S. 1665 Nr. 21
ZAAAB-62202

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.07.2005 - 3 K 2382/02

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