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BFH Urteil v. - XI R 8/90 BStBl 1992 II S. 34

Gesetze: EStG § 3 Nrn. 9, 10EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a und bEStG § 34 Abs. 3BAT § 62 Abs. 1

Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1 BAT weder nach § 3 Nrn. 9 und 10 EStG steuerbefreit noch Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG; es kann nach § 34 Abs. 3 EStG verteilt werden

Leitsatz

Bei zeitlich befristeten Dienstverträgen ist das Übergangsgeld nach § 62 Abs. 1 BAT weder nach § 3 Nrn. 9 und 10 EStG steuerbefreit noch Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG; es kann nach § 34 Abs. 3 EStG verteilt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 34
BFH/NV 1992 S. 4 Nr. 1
CAAAA-94031

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BFH, Urteil v. 18.09.1991 - XI R 8/90

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