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BFH Urteil v. - IV R 6/90 BStBl 1991 II S. 584

Gesetze: GewStG §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1

Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu tilgen ist, zählt nicht zu den Dauerschulden

Leitsatz

Ein Kredit, der zum Zwecke der Finanzierung des Erwerbs von zum Weiterverkauf bestimmtem Grundbesitz aufgenommen wird, zählt nicht zu den Dauerschulden, wenn vertraglich vereinbart ist, daß das Darlehen aus den Verkaufserlösen zu tilgen ist. Das gilt auch dann, wenn die Laufzeit des Kredits mit der Lebensdauer des Unternehmens übereinstimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 584
BFH/NV 1991 S. 51 Nr. 8
ZAAAA-93718

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BFH, Urteil v. 18.04.1991 - IV R 6/90

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