- Anforderungen an den Entscheidungssatz nach Art. 3 § 4 VGFGEntlG; Überprüfung von Amts wegen - Die schuldrechtlichen Verpflichtungen an einen noch vom Schenker abgeschlossenen entgeltlichen Erbbaurechtsbestellungsvertrag bleiben bei der Bewertung einer Grundstücksschenkung unberücksichtigt, wenn sie im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung beiderseits noch nicht erfüllt waren
Leitsatz
1. Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob ein gemäß Art. 3 § 4 VGFGEntlG erlassenes Urteil des FG hinsichtlich des Entscheidungssatzes den Anforderungen dieser Vorschrift entspricht. Das ist nicht der Fall, wenn dem FA nicht nur die Berechnung der Steuer, sondern auch die Entscheidung einer Rechtsfrage überlassen bleibt.
2. Ist im Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung ein noch vom Schenker abgeschlossener entgeltlicher Erbbaurechtsbestellungsvertrag beiderseits noch nicht erfüllt, so ist die Grundstücksschenkung nur mit dem Steuerwert des Grundstücks zu bewerten. Die beiderseits noch nicht erfüllten schuldrechtlichen Verpflichtungen bleiben unberücksichtigt (Änderung der Rechtsprechung).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 504 BFH/NV 1990 S. 36 Nr. 5 RAAAA-93255
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