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BFH Urteil v. - VI R 124/88 BStBl 1990 II S. 414

Gesetze: AO 1977 § 164 Abs. 1AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 2FGO § 100 Abs. 2 Satz 2

Unterbliebener Verböserungshinweis bei Vorbehaltsfestsetzung unschädlich

Leitsatz

Der unterbliebene Hinweis auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO 1977) ist unschädlich, wenn der angegriffene Steuerbescheid auch nach Rücknahme des Einspruchs zum Nachteil des Einspruchsführers geändert werden kann, weil er unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 AO 1977) ergangen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 414
BFH/NV 1990 S. 33 Nr. 5
TAAAA-93211

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BFH, Urteil v. 10.11.1989 - VI R 124/88

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