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BFH Urteil v. - I R 16/88 BStBl 1990 II S. 1049

Gesetze: AStG § 8 Abs. 1 und 2

- Für die Subsumtion eines Gewinnanteils i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG und einer gewinnabhängigen Vorabvergütung einer Zwischengesellschaft unter den Katalog des § 8 Abs. 1 und 2 AStG ist die Tätigkeit der Personengesellschaft maßgebend - Zur "funktionalen Betrachtungsweise"

Leitsatz

1. Erzielt eine ausländische Zwischengesellschaft einen Gewinnanteil i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, so ist für dessen Subsumtion unter den Katalog des § 8 Abs. 1 und 2 AStG maßgebend, aus welchen Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen die Personengesellschaft ihre Einkünfte erzielte.

2. Dies gilt auch dann, wenn die ausländische Zwischengesellschaft für ihre Geschäftstätigkeit in der Personengesellschaft eine gewinnabhängige Vorabvergütung erhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1049
BFH/NV 1990 S. 82 Nr. 11
WAAAA-93048

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BFH, Urteil v. 16.05.1990 - I R 16/88

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