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BFH Urteil v. - I R 112/94 BStBl 1996 II S. 563

Gesetze: DBA Schweiz 1971 Art. 7DBA Schweiz 1971 Art. 11DBA Schweiz 1971 Art. 12DBA Schweiz 1971 Art. 21DBA Schweiz 1971 Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

Anwendung der Freistellungsmethode auf in einer Betriebsstätte anfallende Zinsen, Lizenzgebühren und Drittstaateneinkünfte

Leitsatz

1. Aus der Schweiz stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in seiner schweizerischen Betriebsstätte erzielt, gehören für Zwecke der Anwendung des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a DBA-Schweiz nicht zu den Unternehmensgewinnen, wenn nicht die Voraussetzungen der Art. 11 Abs. 3 oder 12 Abs. 3 DBA-Schweiz erfüllt sind.

2. Stammen die unter Nr. 1 genannten Zinsen und Lizenzgebühren aus einem Drittstaat, so sind sie unter Art. 21 DBA-Schweiz zu subsumieren, wenn und soweit die ihnen zugrundeliegenden Vermögenswerte nicht i. S. der Art. 11 Abs. 3 und 12 Abs. 3 DBA-Schweiz tatsächlich zu der schweizerischen Betriebsstätte gehören.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 563
BFH/NV 1996 S. 22 Nr. 3
PAAAA-95658

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BFH, Urteil v. 30.08.1995 - I R 112/94

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