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BFH Urteil v. - IV R 1/84 BStBl 1986 II S. 711

Gesetze: EStG §§ 4, 5

Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die Betriebsvermögenseigenschaft des eingebrachten an dem erlangten Grundstück fort

Leitsatz

Einkommensteuerrechtlich sind die in ein Umlegungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) eingebrachten und die daraus im Zuteilungswege erlangten Grundstücke grundsätzlich als wirtschaftlich identisch zu werten. Demgemäß tritt keine Gewinnrealisierung ein; die etwaige Betriebsvermögenseigenschaft der eingebrachten Grundstücke setzt sich an den erlangten Grundstücken unverändert fort.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 711
FAAAA-92222

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BFH, Urteil v. 13.03.1986 - IV R 1/84

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