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Die Regelungen des BilRUG im Konzernabschluss
Änderungen im Überblick
Im Bundesrat wurde der Gesetzentwurf zum BilRUG am gebilligt. Die Ausfertigung erfolgte am , die Verkündung im Bundesgesetzblatt am . Das BilRUG trat somit am in Kraft. In Fortsetzung zu dem Beitrag mit den Änderungen im Jahresabschluss werden in diesem Beitrag die Regelungen des BilRUG erläutert, die den Konzernabschluss betreffen. Die Rechtsänderungen werden nachfolgend in der Reihenfolge der betroffenen Paragraphen des HGB erläutert. Auf weitere Änderungen anderer Gesetze wird nicht eingegangen.
Lüdenbach/Freiberg, Die Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss, StuB 15/2015 S. 563 NWB WAAAE-97965
Was gilt nach dem neuen § 315 Abs. 5 HGB?
Was gilt bei der Erstkonsolidierung bei Abweichung von Erwerbs- und Einbeziehungszeitpunkt?
Wie hat die Angabepflicht zu Beteiligungsunternehmen zu erfolgen?
I. Geänderte Vorschriften zur Befreiung, Konsolidierung sowie zum Konzernanhang und zum Konzernlagebericht
1. § 290 Abs. 3 HGB: Zurechnung von Rechten von Tochterunternehmen zum Mutterunternehmen
[i]Theile, Der Konzernabschluss nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz, BBK 15/2015 S. 702 NWB QAAAE-96875 Mujkanovic, Bewertung und Ausweis immaterieller Güter nach E-DRS 32, StuB 15/2015 S. 575 NWB YAAAE-97960 Mujkanovic, Ansatz immaterieller Güter nach E-DRS 32, StuB 14/2015 S. 523 NWB GAAAE-95782 Busch/Zwirner, E-DRS 31: Überarbeitete Entwurfsfassung zur Eigenkapitaldarstellung im Konzernabschluss von Personengesellschaften, StuB 15/2015 S. 580 NWB BAAAE-97959 Die Ände...