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Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns
Zwei gleichwertige Ermittlungsmethoden
[i]Grundlagen „Betriebsaufgabe“ NWB QAAAE-67585 Werden alle wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht an einen, sondern an verschiedene Erwerber veräußert, liegt keine steuerbegünstigte Betriebsveräußerung i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, sondern eine ebenso begünstigte Betriebsaufgabe i. S. des § 16 Abs. 3 EStG vor. Die Aufgabe des Gewerbebetriebs gilt als – gewinnrealisierende – Veräußerung (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Die Betriebsaufgabe hat mit der Betriebsveräußerung folglich die Begünstigung nach den §§ 16, 34 EStG gemein. Veräußerungs- und Aufgabegewinne müssen vom laufenden Gewinn abgegrenzt werden, da dieser nicht begünstigt ist. Problematisch ist, auf welche Weise der Betriebsveräußerungs- bzw. -aufgabegewinn zu ermitteln ist.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie zum Thema „Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils“ unter der NWB DokID NWB DAAAE-84984 eine Checkliste sowie ein Prüf- und ein Berechnungsschema aufrufen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Betriebsaufgabe
1. Betriebsaufgabe versus Betriebsveräußerung
[i]Unterschied zwischen Betriebsveräußerung und BetriebsaufgabeEine Betriebsaufgabe unterscheidet sich von einer Betriebsveräußerung darin, dass bei der Betriebsveräußeru...