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Tarifprivilegien bei Betriebs- und Anteilsveräußerung
Probleme und Lösungen
[i]Checkliste, Prüfschema und Berechnung zu Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils NWB CAAAE-85002 Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG auch Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines ganzen Betriebs oder Teilbetriebs sowie des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Aufgabe des Gewerbebetriebs sowie eines Mitunternehmeranteils und – obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt – auch eines Teilbetriebs gelten nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG als Veräußerung. Im Gegensatz zu laufenden Gewinneinkünften unterliegen Veräußerungsgewinne dem Grunde nach einer „Sonderbesteuerung“. Diese gestattet, die Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen mit ermäßigten Steuersätzen. Dadurch soll die Progressionswirkung gemildert werden, die sich ansonsten durch die Zusammenrechnung der einmaligen mit den laufenden Einkünften für Letztere ergeben würde, ohne dass es zu einer nachhaltigen Erhöhung der Leistungsfähigkeit kommt ( NWB WAAAE-47608; vom , BStBl 2014 II S. 388). Der folgende Musterfall setzt sich mit den Einzel- und Zweifelsfragen auseinander und zeigt Lösungen auf.
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