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Bilanzgliederung (IFRS)
1. Ziel der Bilanzgliederung und anzuwendender Standard
Rechnungslegung nach IFRS ist der Information der Abschlussadressaten verpflichtet. Unter dem Aspekt der Information ist es sinnvoll, ein Unternehmen mit anderen vergleichen zu können. Der zwischenunternehmerische Vergleich wird durch die Verwendung einheitlicher Gliederungsschemata erleichtert. IAS 1 ist der Standard, der darüber Auskunft gibt, wie und mit welchen Freiheitsgraden die Bilanz in IFRS-Abschlüssen zu gliedern ist. IAS 1 ist zuletzt mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, einer großen Überarbeitung unterzogen worden. Seither hat der Standard punktuelle Änderungen erfahren. Mit dem Standardentwurf „Allgemeine Darstellung und Angaben“ (ED/2019/7) ist bekanntgegeben worden, dass IAS 1 durch einen neuen IFRS 18 ersetzt werden soll. Zieht man den Standardentwurf heran, wird das im Hinblick auf die Bilanzgliederung nur dazu führen, den Goodwill (bei Wesentlichkeit) auf Bilanzebene ersichtlich zu machen. Mit IFRS 18 ist im 1. Halbjahr 2024 zu rechnen. Er soll ab 2027 anzuwenden sein.
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.) in Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 2 Darstellung des Abschlusses
Theile, Bilanz (IAS 1), in Theile/Dittmar (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 7. Aufl. 2024
2. Begriff Bilanz
Im englischen Original des Standards heißt die Bilanz nicht balance sheet, sondern statement of financial position . Die deutsche Übersetzung und auch die Praxis verwenden nach wie vor den Begriff Bilanz. Die Bilanz enthält die Gegenüberstellung von Vermögen (assets), Schulden (liabilities) und Eigenkapital (equity).
3. Struktur
3.1. Kontoform oder Staffelform
Nicht vorgeschrieben ist in IAS 1, ob die Konto- oder die Staffelform für die Bilanz erforderlich ist. Beide Formen sind möglich. In der Praxis dominiert die Kontoform, wie sie für Kapitalgesellschaften (& Co.) auch für den HGB-Jahresabschluss erforderlich ist (§ 266 HGB).
3.2. Aufgliederung nach Fristigkeit oder Liquiditätsnähe
Eine Gliederung nach Fristigkeit bedeutet die Aufteilung der Bilanzinhalte Vermögen und Schulden in kurz- und langfristige Elemente. Bei einer Gliederung nach Liquiditätsnähe werden die Bilanzposten auf- oder absteigend nach der Möglichkeit ihrer Geldwerdung sortiert.