- § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG verweist nur für die Fälle auf § 17 EStG, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt - Einlage von einbringungsgeborenen GmbH-Anteilen in das Vermögen einer schweizerischen AG führt dagegen zu einer Realisierung von Verlusten
Leitsatz
1. Die (verdeckte) Einlage von GmbH-Anteilen des Privatvermögens in das Vermögen einer schweizerischen Aktiengesellschaft führt nicht zu einer Realisierung von Verlusten gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 AStG.
2. Die (verdeckte) Einlage von einbringungsgeborenen GmbH-Anteilen i.S. des § 20 Abs. 1 UmwStG 1977 in das Vermögen einer schweizerischen Aktiengesellschaft führt dagegen zu einer Realisierung von Verlusten gemäß § 21 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 UmwStG 1977 i.V.m. Abs. 1 und § 16 EStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 615 BFH/NV 1990 S. 52 Nr. 7 RAAAA-93310
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