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InfoCenter - Stand: 09.11.2023

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Catrin Geißler

I. Definition

Das Einkommensteuergesetz sieht folgende Gewinnermittlungsarten vor:

Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten kann zwingend notwendig oder aus steuerlichen oder anderen Gründen vorteilhaft sein. Ein Wechsel zwischen Bilanzierung und Einnahme-Überschuss-Rechnung kann folgende Gründe haben:

  • Eintritt oder Wegfall der Buchführungspflicht,

  • Betriebsaufgabe oder Veräußerung bei Einnahme-Überschuss-Rechnung,

  • Steuerliche Vorteile eines freiwilligen Wechsels durch Periodenverschiebungen, Thesaurierungsmöglichkeiten etc.

  • Mehr Transparenz durch Bilanzierung,

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung ist zeit- und kostengünstiger.

Bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen wurde, ist ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nicht mehr erforderlich, sofern die Einbringung nach § 24 Abs. 2 UmwStG zu Buchwerten erfolgt und die aufnehmende Personengesellschaft ebenfalls ihren Gewinn durch Ein...

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