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Wechsel der Gewinnermittlungsart (Bilanzierung zu EÜR)
Wechsel von Bilanzierung zu EÜR
Wechsel von Bilanzierung zu EÜR
Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Gewinnermittlungsarten kann zwingend notwendig oder aus steuerlichen oder anderen Gründen vorteilhaft sein. Damit alle Geschäftsvorfälle insgesamt nur einmal bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden, müssen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart Hinzurechnungen und Abrechnungen erfolgen. Der Saldo aus Hinzu- und Abrechnungen ergibt den sog. Übergangsgewinn, der versteuert werden muss. Der durch die Auswirkungen der Korrekturposten entstandene Gewinn ist laufender Gewinn, der auf Antrag auf das Jahr des Wechsels und ein oder zwei Folgejahre verteilt werden kann. Korrekturen sind für alle Geschäftsvorfälle, die bei den Gewinnermittlungsarten unterschiedlich behandelt werden, zu prüfen. In der folgenden Checkliste werden die einzelnen Bilanzpositionen mit ihrer Gewinnauswirkung bei Bilanzierung und Einnahme-Überschuss-Rechnung und ihren Einfluss auf den Übergangsgewinn bei dem Wechsel von der Bilanzierung zur Einnahme-Überschuss-Rechnung überprüft.
Checkliste "Wechsel der Gewinnermittlungsart, Von der Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung"