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Mehrarbeit und Überstunden
Flexibilisierungsbedarf vs. Arbeitszeitgesetz
In vielen Bereichen sind feste Arbeitszeiten wenig geeignet oder nicht umsetzbar. Laufende Operationen müssen beendet oder Projekte innerhalb der definierten Zeitfenster zum Abschluss gebracht werden. Ein festes Arbeitszeitkorsett verträgt sich damit nicht. Das Instrument zur Flexibilisierung besteht in der Möglichkeit des Arbeitgebers, Überstunden respektive Mehrarbeit anzuordnen. Dieses Instrument unterliegt allerdings Grenzen, die das Arbeitszeitgesetz vorgibt. Zudem sind ggf. einschlägige Tarifvertragsbestimmungen zu beachten. Existiert ein Betriebsrat, ergeben sich zudem Mitbestimmungsrechte, die der Arbeitgeber zu wahren hat.
Von der Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber anordnen kann, dass Überstunden/Mehrarbeit geleistet wird, ist die Frage der Vergütung zu trennen. Ob Mehrarbeitsstunden gesondert zu vergüten sind, hängt von den bestehenden Vereinbarungen sowie den Gesamtumständen ab. Vielfach werden Pauschalabgeltungen vereinbart. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der Rechtswirksamkeit derartiger Abreden, die sowohl einzelarbeitsvertraglich geregelt als auch in Kollektivvereinbarungen verankert sein können.
I. Rechtliche Grundlagen und Terminologie
1. Definitionen
Von...