Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.05.2024

Dienstreise

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

DienstreiseDienstreisen sind vorübergehende berufliche Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung des Arbeitnehmers.

Ob und in welchem Umfang eine Verpflichtung zum Reisen besteht, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab, für die der Arbeitnehmer eingestellt ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Verpflichtung zu Dienstreisen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein muss. Insbesondere dann, wenn sich aus dem Berufsbild oder Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers eine entsprechende Verpflichtung ableiten lässt (so z. B. bei leitenden Mitarbeitern, bei Unternehmensberatern, bei Mitarbeitern in der Einkaufsabteilung eines Unternehmens etc.), kann der Arbeitgeber Dienstreisen im Wege seines Direktionsrechts anordnen. Er muss dabei allerdings die Belange des Arbeitnehmers (wie z. B. Erkrankung von Familienangehörigen) berücksichtigen.

II Dienstreise als Arbeitszeit i. S. des ArbZG

ReisezeitenReisezeitenVergütungArbeitszeit ist nach dem ArbZG nur die Zeit, in der der Arbeitnehmer die geschuldete Tätigkeit oder eine ihn nicht wesentlich weniger belastende Leistung aufgrund betrieblicher Veranlassung erbringt. Bei Wegezeiten für die Hin- und Rückreise ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen