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Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und die Folgen
Das zum Maßgeblichkeitsgrundsatz nach BilMoG
[i] BMF, Schreiben v. 12. 3. 2010, BStBl 2010 I S. 239, und v. 22. 6. 2010 - IV C 6 - S 2133/09/10001Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG v. , BGBl 2009 I S. 1102) wurde das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuchs grundlegend reformiert. Die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses soll hierdurch verbessert und der Einfluss steuerrechtlicher Bewertungsregeln auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss insoweit [i]Dettmeier, NWB 45/2009 S. 3484entkräftet werden, als eine „Steuerneutralität” der Handelsbilanz angestrebt wird. Auch wenn § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG im Rahmen des BilMoG geändert wurde, bleiben der handelsrechtliche Ansatz und die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerrechtliche [i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, Herne 2009, ISBN: 978-3-482-59371-0Gewinnermittlung maßgeblich – insoweit wird am sog. Maßgeblichkeitsprinzip festgehalten. Dies gilt vorbehaltlich eigenständiger steuerrechtlicher Ansatz- und Bewertungsvorbehalte (§ 5 Abs. 1a bis 4b EStG, § 5 Abs. 6 EStG, §§ 6a und 7 EStG) sowie steuerrechtlicher Wahlrechte.
I. Das
[i]Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte unabhängig von der HandelsbilanzIm Rahmen des BilMoG wurde § 5 Abs. 1 EStG, die zentrale Vorschrift für die materielle und – bis zum BilMoG – die formelle (sog. umgekehrte) Maßgeblichkeit der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, geändert. Während vor dem BilMoG § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG die Ausübung bestimmter steuerrechtlich...