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Einbeziehung allgemeiner Verwaltungskosten in den Herstellungskostenbegriff?
Aktivierungspflicht macht Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien erforderlich
[i]Klein, NWB 26/2010 S. 2042Mit Schreiben vom (BStBl 2010 I S. 239) zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung vertrat das BMF die Auffassung, dass die in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten angemessenen Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung – anders als bisher – für die steuerliche Gewinnermittlung in die Herstellungskosten einbezogen werden müssen. Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zu den Ausführungen in R 6.3 Abs. 4 EStR, wonach ein Einbeziehungswahlrecht besteht. Das das ergänzende (BStBl 2010 I S. 597) sieht daher vor, dass es nicht beanstandet wird, wenn für Wirtschaftsjahre, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung enden, die unter § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Kosten entsprechend R 6.3 Abs. 4 EStR als Herstellungskosten in Abhängigkeit vom handelsrechtlich ausgeübten Wahlrecht einbezogen werden.
Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2012 setzt Aktivierungspflicht um
[i]Entwurf der EStÄR 2012 aufrufbar unter NWB CAAAC-84652 Der Anfang Mai 2012 veröffentlichte Entwurf der Einkommensteuer-Richtlinien 2012 sieh...