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Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit
Anmerkungen zum
[i]BFH, Urteil v. 17. 6. 2010 - III R 34/09 NWB HAAAD-49035Nach ständiger Rechtsprechung des BFH war ein Kind bislang nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a–c EStG zu berücksichtigen, wenn es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging. In der Konsequenz zählten die daraus erzielten Einnahmen des Kindes nicht zu den kindergeldschädlichen Einkünften. Mit Urteil v. - III R 34/09 NWB HAAAD-49035 hat sich der BFH von dieser Auffassung verabschiedet und gelangt zu einem gegenteiligen Ergebnis.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB JAAAA-57071 der infoCenter-Beitrag „Kindergeld” und unter der NWB DokID NWB OAAAB-05526 das Berechnungsprogramm „Familienleistungsausgleich” aufrufbar.
I. Rechtlicher Rahmen
[i]AnspruchsvoraussetzungenNach § 63 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG wird ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeldberechtigten berücksichtigt, wenn es u. a. für einen Beruf ausgebildet wird (Buchst. a), sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet (Buchst. b), oder eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann (Buchst. c). Zudem dürfen die Einkünfte und Bezüge, die zum Bestr...