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Arbeitshilfe Oktober 2022

Kindergeld / Familienleistungsausgleich – Berechnungsprogramm

Harald Poxrucker und Andreas Poxrucker

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Ist bei einem Steuerpflichtigen steuerlich ein Kind zu berücksichtigen, wird im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ein Kinderfreibetrag berücksichtigt (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG).

Der Kinderfreibetrag hat das Ziel, das steuerliche Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Ausbildung von der Einkommensteuer freizustellen.

Bis zum Zeitpunkt der Veranlagung erfolgt die steuerliche Entlastung durch Zahlung von Kindergeld.

Das Kindergeld beträgt monatlich für das 1. und 2. Kind 219 €, für das 3. Kind 225 € und ab dem 4. Kind je 250 €.

Mit diesem Programm können Sie für die Veranlagungszeiträume ab 2008 die monatlichen und jährlichen Werte ermitteln für:

  • den Kinderfreibetrag,

  • den Freibetrag für die Erziehung oder Ausbildung und

  • das Kindergeld

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