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InfoCenter - Stand: 01.03.2024

Eigenkapital (IFRS)

Prof. Dr. Carsten Theile
Aktuell

Im Juni 2018 hat das IASB ein Diskussionspapier „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ (DP/2018/1) veröffentlicht. Es geht um das (altbekannte) Problem der zutreffenden Klassifizierung von Mischformen der Finanzierung (oft als Mezzanine-Kapital bezeichnet) als Eigen- oder Fremdkapital. Nach jahrelangen internen Diskussionen hat das IASB im November 2023 einen Exposure Draft (ED/2023/5) Financial Instruments with Characteristics of Equity veröffentlicht. Der Entwurf schlägt Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1 vor. An der bisherigen Ausrichtung der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (Finanzinstrumente, die einen Rückzahlungsanspruch gewähren, sind Fremdkapital) soll sich nichts ändern. Es soll Anwendern aber erleichtert werden, auch komplizierte und neuartige Finanzinstrumente zutreffend zu klassifizieren. Nach Auswertung der Stellungnahmen zum Entwurf, die bis zum eingereicht werden können, entscheidet das IASB über die Weiterführung des Projekts.

1. Bedeutung

In einem der Informationsvermittlung verpflichteten Abschluss nach IFRS kommt dem Eigenkapital (betriebswirtschaftlich oft auch als „Nettovermögen” bezeichnet) keine gesellschaftsrechtliche, dafür aber umso mehr eine Informationsfunktion zu. Durch Kennzahlen mit Bezug zum Eigenkapital (z. B. Eigenkapitalquote, Eigenkapitalrentabilität) lassen sich verschiedene Unternehmen gut miteinander vergleichen. Analysten bemühen auch gelegentlich einen Vergleich der Marktkapitalisierung (Anzahl der Aktien multipliziert mit dem Aktienkurs) mit dem Buchwert des Eigenkapitals, um mögliche Kursbewegungen zu prognostizieren. Die Höhe des Eigenkapitals hat schließlich eine große Signalwirkung an den Märkten.

Informationen etwa über die Höhe noch vorhandenen Ausschüttungspotenzials sind dagegen dem HGB-Jahresabschluss zu entnehmen. Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Ausschüttungsentscheidungen der Gesellschafter.

2. Definition

2.1. Grundsatz

Eigenkapital ist als Restgröße aus Vermögen abzüglich Schulden definiert. Die Definition ergibt jedoch nur dann einen Sinn, wenn die Abgrenzung von Eigenkapital und Schulden geklärt ist. Der Standard IAS 32 hat diese Abgrenzung zum Gegenstand.

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