Gebäude-AfA: Anwendung der Sachwertrichtlinie zur Ermittlung einer kürzeren Restnutzungsdauer – Erforderlichkeit eines Bausubstanzgutachtens
Leitsatz
Die Modell zur Ableitung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer für Wohngebäude unter Berücksichtigung von Modernisierungen
gemäß Anlage 4 der Sachwertrichtlinie ist ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
im Rahmen der AfA-Bemessung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Eines Bausubstanzgutachtens bedarf es hierfür nicht.
Das Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen (ERAB) stellt kein sachgerechteres Verfahren für die Ermittlung
der Nutzungsdauer eines Gebäudes i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2020 S. 497 Nr. 9 BBK-Kurznachricht Nr. 24/2019 S. 1152 DStR 2019 S. 6 Nr. 48 DStRE 2019 S. 1507 Nr. 24 DStZ 2019 S. 772 Nr. 21 EFG 2019 S. 1673 Nr. 20 EStB 2020 S. 32 Nr. 1 GStB 2020 S. 57 Nr. 2 KÖSDI 2019 S. 21513 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2020 S. 318 DAAAH-34161
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.07.2019 - 3 K 3307/16 F
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