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Verlust von Gesellschafterdarlehen
Anwendungsfragen zur gesetzlichen Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG und neuere BFH-Rechtsprechung
In mehreren für die Praxis bedeutsamen Urteilen hat der BFH jüngst erneut zum Ausfall von Gesellschafterdarlehen und zum Forderungsverzicht des Gesellschafters Stellung genommen. Nach einer kurzen Darstellung dieser Urteile werden anschließend die Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG sowie den noch vorgenommenen Änderungen in § 20 Abs. 6 EStG diskutiert. Schließlich wird auf das zur Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen wichtige Konkurrenzverhältnis zwischen § 17 und § 20 Abs. 2 EStG nach § 20 Abs. 2 EStG eingegangen.
Welche gesetzliche Änderung gilt hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG?
Inwieweit treten Verbesserungen gegenüber dem auf?
Wie ist das Verhältnis von § 17 Abs. 2a EStG zu § 20 Abs. 2 EStG?
I. Gesetzliche Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG
[i]Ott, Ausgefallene
Finanzierunghilfen des Gesellschafters als nachträgliche Anschaffungskosten der
Beteiligung, StuB 17/2019 S. 649
NWB ZAAAH-29198
Ott, BMF-Schreiben
vom 5.4.2019 zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG, StuB 10/2019
S. 381 NWB RAAAH-14002
Deutschländer,
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen
NWB JAAAG-42489 Während die Neuregelung
des § 17 Abs. 2a EStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom
(
Jahressteuergesetz 2019) wie geplant
umgesetzt wurde, ist die zunächst ab dem vorgesehene Änderung de...