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zu nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG
Folgen für die Besteuerungspraxis
Mit dem lang erwarteten hat sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechungsänderung des IX. Senats des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten bei Beteiligungen i. S. des § 17 EStG angeschlossen und zu den Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf nachträgliche Anschaffungskosten beim insolvenzbedingten Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters geäußert. Die Folgen für die Besteuerungspraxis sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.
Was ist der Hintergrund des ?
Was gilt nach dem aktuellen BMF-Schreiben?
Welche Punkte sind weiterhin offen?
I. Ausfall von Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten
1. Änderung der Rechtsprechung durch das
[i]Otto, Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme als Bürge, StuB 4/2019 S. 148 NWB WAAAH-07108 Ott, Ausfall von Finanzierungshilfen des GmbH-Gesellschafters, StuB 1/2019 S. 35 NWB SAAAH-03340 Ott, Gestaltungsmöglichkeiten nach der Änderung der Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen, StuB 1/2018 S. 15 NWB XAAAG-69136 Deutschländer, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG, Grundlagen NWB JAAAG-42489 Mit dem Grundsatzurteil vom hat der BFH seine langjährige Rechtsprechung zum insolvenzbedingten Ausfall von Finanzierungshilfen des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft geändert. Danach führen weder der Ausfall eines Gesellschafterdarlehens noch der Ausfall einer Regr...