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Neue Spielregeln für die strafbefreiende Selbstanzeige
Die Rechtslage ab 1. 1. 2015
Mit dem [i]Schreibvorlage Berichtigungs- bzw. Nacherklärung (Selbstanzeige) NWB BAAAB-05338; „Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren“ NWB LAAAE-52184; „Selbstanzeige gem. § 371 AO“ NWB SAAAE-46633Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom (BGBl 2014 I S. 2415, nachfolgend „AO-Änderungsgesetz“) wurden die Rahmenbedingungen für die Abgabe strafbefreiender Selbstanzeigen einerseits deutlich verschärft, andererseits jedoch auch partielle Erleichterungen mit besonderer Relevanz für Unternehmen eingeführt. Weniger als vier Jahre nach den einschneidenden Änderungen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes vom (BGBl 2011 I S. 676) muss sich die Beratungspraxis erneut auf neue Spielregeln einstellen. Der Gesetzgeber hat sich nicht für eine behutsame Weiterentwicklung entschieden, sondern sehr massiv in den gesetzlichen Tatbestand eingegriffen. Von wesentlicher Bedeutung ist die neue Frist von zehn Kalenderjahren als Mindestmaß für die Vollständigkeit einer Selbstanzeige in § 371 Abs. 1 AO und der deutlich erhöhte Selbstanzeigezuschlag gem. § 398a AO, bei dem ein Absehen von Strafe möglich ist. Obwohl die Neuregelung von langer Hand vorbereitet wurde, zeigen die neuen Regeln handwerkliche Schwächen und führen in Teilbereichen zu vermeidbaren Auslegungsschwierigk...