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Schwarzarbeit
Der Bundestag hat am ein Gesetz verabschiedet, das die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausweitet. Im einzelnen wurden folgende Punkte beschlossen:
Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel und Arbeitsausbeutung soll aufgedeckt werden, ebenso missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien oder Kindergeldmissbrauch,
Ermittler prüfen künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen - zum Beispiel auf so genannten Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgen zudem Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten,
um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält die Familienkasse eigene Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und Bürger sind in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig vorläufig einstellen.
I. Definition
[i]1. Schwarzarbeit
Schw...