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Erweiterung des Reverse-Charge-Systems auf Mobilfunkgeräte
Erweiterung auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten und Computerbauteilen
[i]NWB 17/2011 S. 1435Nach Art. 6 des Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen, das der Bundestag am angenommen und dem der Bundesrat am zugestimmt hat, wird das Reverse-Charge-System (Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger) nach § 13b UStG um eine neue Fallgruppe erweitert. Ab fallen darunter auch Lieferungen von Mobilfunkgeräten und bestimmten Computerbauteilen. Mit dieser Regelung macht Deutschland von einer entsprechenden Ermächtigung des Rats der Europäischen Union Gebrauch. Die Regelung gilt [i]Huschens, NWB 25/2010 S. 1976 nur bei Lieferungen dieser Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 € beträgt.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB HAAAB-14246 der infoCenter-Beitrag „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vorbemerkung
[i]Sechstes Gesetz zur Änderung von VerbrauchsteuergesetzenDie Neuregelung war in dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BR-Drucks. 55/11; BT-Drucks. 17/5127), das Änderungen des Biersteuergesetzes und anderer besonderer Verbrauchsteuergesetze vorsieht, noch nicht enth...