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Umsatzsteueränderungen durch das EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz
Anpassung an europarechtliche Vorgaben
[i] Hörster, NWB 15/2010 S. 1130Durch die Art. 6–8 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. (BGBl 2010 I S. 386 – im Folgenden: EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz) ist erneut eine Vielzahl von Vorschriften des UStG und der UStDV (sowie der UStErstV) geändert worden, und zwar im Wesentlichen mit Wirkung zum (Art. 12 Abs. 4 des EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetzes). Den Schwerpunkt bilden die Neufassung von § 4 Nr. 11b UStG (Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen), die Neufassung von § 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) sowie die Neufassung von § 18a UStG (Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen).
I. Steuerbefreiung für Postdienstleistungen
1. Gesetzliche Regelung
[i]Gesetzliche VoraussetzungenNach dem mit Wirkung zum neu gefassten § 4 Nr. 11b UStG sind sog. Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL 97/67/EG (sog. Postdienste-Richtlinie) umsatzsteuerfrei. Die somit auf Umsätze nach dem anzuwendende Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldien...