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NWB Nr. 38 vom Seite 2668

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

[i]Heine, NWB 17/2020 S. 1244Energieeinsparungen im Gebäudesektor und dabei insbesondere Sanierungen des Bestands spielen eine bedeutende Rolle beim Erreichen der Klimaziele. Flankierend zur direkten Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen wurde daher 2021 mit § 35c EStG und der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) eine in ihren technischen Anforderungen weitgehend spiegelbildlich aufgebaute steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden eingeführt, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen und mindestens zehn Jahre alt sind (s. dazu ausführlich KKB/Hechtner, § 35c EStG, NWB ZAAAH-96863).

[i] Referentenentwurf einer Zweiten ESanMV Am hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen geändert. Bereits im September 2021 wurden zudem die BEG-Anforderungen an Gebäude- und Wärmenetze modifiziert. Ohne Anpassung der ESanMV kommt es zu einem nicht intendierten Auseinanderfallen der technischen Anforderungen der direkten und der steuerlichen Förderung. Mit dem vom BMF am veröff...

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