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Wenn Teilbetriebe flügge werden
Juristische Herausforderungen beim Carve-Out
„Start-Up“, „Work-Life-Balance“ oder auch „Venture Capital“: Längst bestimmen Anglizismen auch unseren – Achtung, noch ein Beispiel – „Business-Talk“. Dieses „D-Englisch“ hat auch längst juristische Begriffe erfasst. Meist fehlen ein ähnlich griffiger deutscher Begriff oder die englische Version ist bereits unpräzise, obwohl die Menschen, die den Begriff verwenden, sich darunter etwas Konkretes vorstellen können. Im juristischen Umfeld denken wir z. B. an „Squeeze-Out“ (die deutschen Übersetzungen sind eher umständlich) oder – und um diesen Begriff geht es in diesem Beitrag – den „Carve-Out“ (der Begriff ist selbst unpräzise).
Carve-Outs werden juristisch auf vielfältige Weise strukturiert und es sind auch immer wieder Mischformen zu beobachten; es kommen aber vor allem zwei Alternativen in Betracht: Der Asset Deal und die Herauslösung eines Geschäftsbereichs auf eine selbständige Einheit.
Der Asset-Deal ist durch den Verkauf und die Übertragung der dem Geschäftsbereich zugeordneten Einzelwirtschaftsgüter gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Vorschriften zur Übertragung der Gegenstände, Rechte sowie ggf. Geschäftsanteile zu beachten sind.
Bei einer Herauslösu...