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Folgen der neuen Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen in der Entgeltabrechnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2616Das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. (BGBl 2022 I S. 969) tritt am in Kraft. Durch die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf 12 € durch den Gesetzgeber („politischer Mindestlohn“) sind für Bestandsbeschäftigungen Übergangsregelungen zu beachten.
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Änderungen bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung
[i]Anbindung an den MindestlohnAb dem wird die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Geringfügigkeitsgrenze) auf einen Schlag auf 520 € erhöht und ist zukünftig dynamisch ausgestaltet. Das geschieht in der Form, dass eine Koppelung an den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn erfolgt, verbunden mit einer fixen wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden.
[i]Entlastung von BürokratieDurch diese neue Systematik müssen Arbeitgeber nicht mehr prüfen, ob sich durch eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns oder eines ggf. vorrangig zu beachtenden höheren tariflichen Mindestlohns Änderungsbedarf in Bezug auf den versicherungsrechtlichen Status eines Minijobs ergibt.
Auswirkungen auf die beitragsfreie Familienversicherung
[i]Gesamteinkommensgrenze angepasstDurch entsprechende ...