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BGH 19.07.2022 II ZR 103/20, NWB 36/2022 S. 2522

AG | Bekanntmachungspflichten vor einer Hauptversammlung

Der Bericht des Vorstands über die beabsichtigte Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG) muss nicht mit seinem wesentlichen Inhalt bekannt gemacht werden.

Anmerkung:

Der Senat führt aus, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers grds. die fristgerechte Bekanntmachung der Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorschläge (§ 121 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1, § 123 Abs. 1 AktG) als sachgemäße Information der Aktionäre genügt. Hierdurch werden die Aktionäre in die Lage versetzt, sich mit den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu befassen, aufgrund dieser Vorbereitung ihr Rede-, Frage- und Stimmrecht sinnvoll auszuüben sowie zu entscheiden, ob sie wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen oder nicht und welche Weisungen sie ihren Vertretern...

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