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NWB Nr. 36 vom Seite 2526

Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen gefordert

[i] FinMin Hessen und FinMin Baden-Württemberg v. 26.8.2022 Die Länder Hessen und Baden-Württemberg setzen sich gemeinsam bei der Bundesregierung für Steuererleichterungen für privat angeschaffte und betriebene Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ein. Dabei erneuern die beiden Länder die Forderung des Bundesrats aus dem November des vergangenen Jahres nach einer Ertragsteuerbefreiung für Anlagen bis 30 Kilowatt peak (kWp). Die aktuelle Vereinfachungsregel für die Einkommensteuer gilt nur für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp.

Darüber hinaus gibt es neue Spielräume bei der Umsatzsteuer. Durch eine Änderung im EU-Recht haben seit April dieses Jahres EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Lieferung und Installation von Solarpaneelen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Hessen und Baden-Württemberg sprechen sich dafür aus, diese Option beim aktuellen Jahressteuergesetz in nationales Recht umsetzen.

[i] Verbraucherzentrale NRW, Online-Meldung v. 17.8.2022 Über Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die für Photovoltaikanlagen-Betreiber wichtig sind, die eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten, informiert die...

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