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Fortbestehensprognose im Insolvenz- und Bilanzrecht
Teil 3: Betriebswirtschaftliche Prognoseerstellung
Nachdem in Teil 2 dieser Beitragsreihe die juristischen Prognosekriterien dargestellt wurden, wird nun im vorliegenden Teil 3 auf dieser juristischen Grundlage die betriebswirtschaftliche Prognoseerstellung erörtert. Diese hat im Wege einer integrierten Ertrags-, Vermögens- und Finanzplanung auf der Basis eines Unternehmenskonzepts zu erfolgen. Wie dies im Einzelnen umzusetzen ist, ist jedoch weder gesetzlich geregelt noch durch die Rechtsprechung näher vorgegeben. Auch existieren keine allgemein anerkannten „Grundsätze ordnungsgemäßer Planungsrechnung“, an denen man sich orientieren könnte. Umso schwieriger ist die für Geschäftsleiter wie Berater unerlässliche Aufgabe, die Fortbestehensprognose so zu erstellen, dass sie einer eventuellen gerichtlichen Nachprüfung auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht standhält.
I. Unternehmenskonzept als Basis
Als Grundlage der Fortbestehensprognose ist zunächst ein schlüssiges und realisierbares Unternehmenskonzept zu erstellen. In diesem ist der Ist-Zustand des Unternehmens zu analysieren, der Soll-Zustand (Leitbild) zu definieren und das Maßnahmenbündel zu beschreiben, ...