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Ertrag aufgrund Umwidmung von Wertpapieren vom Umlauf- in das Anlagevermögen
I. Sachverhalt
Der Mandant hat im Vorjahresabschluss Wertpapiere des Umlaufvermögens außerplanmäßig abgewertet. Der beizulegende Wert liegt im zu prüfenden Jahresabschluss immer noch auf diesem Wertniveau und unterhalb der Anschaffungskosten. Durch eine Nutzungsänderung sind die Wertpapiere in das Anlagevermögen umgewidmet worden.
II. Fragestellung
Die Wertminderung ist nicht dauerhaft und der Mandant hat im zu prüfenden Abschluss mit Bezugnahme auf das im Anlagevermögen geltende Wahlrecht eine Wertaufholung in Höhe der im Vorjahr erfassten außerplanmäßigen Abschreibung vorgenommen. Ist die Erfassung des Ertrags aufgrund der Umwidmung ins Anlagevermögen normenkonform?