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NWB Nr. 34 vom

Neuregelung der Vollverzinsung nach dem

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer

Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgetragen, eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem vorzunehmen. Daraufhin wurde der Zinssatz mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. (BGBl 2022 I S. 1142) zwar realistisch angesichts der langjährigen Niedrigzinsen gesenkt. Die im Juli 2022 vollzogene Zinswende der EZB hat jedoch auch die Frage der regelmäßigen Evaluation und Überprüfung der Höhe der Vollverzinsung virulent werden lassen.

Entscheidung des

Nach dem und 1 BvR 2422/17 ( NWB TAAAH-87096) war die Vollverzinsung i. S. des § 233a AO in Höhe von 0,5 % pro Monat gem. § 238 AO ab 2019 nicht mehr anzuwenden. Das Gericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum eine verfassungskonforme Neuregelung mit Rückwirkung ab 2019 zu finden.

Neuregelung des Zinssatzes der Vollverzinsung ab 2019

[i]Baum, NWB 30/2022 S. 2112Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. (BGBl 2022 I S. 1142) hat der Gesetzgeber die Vorgabe fristgerecht umgesetzt, aber auch weitere Änderungen zu...

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