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Qualifizierter Anteilstausch nach § 21 UmwStG bei Errichtung einer Holding-Struktur
In der Praxis erfreuen sich Holdingstrukturen derzeit einer steigenden Beliebtheit. Der Grund dafür ist nicht zuletzt darin zu sehen, dass aufgrund der steuerlichen Schachtel- oder Konzernprivilegien im Hinblick auf vereinnahmte Gewinnausschüttungen bzw. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine temporär günstige Besteuerung auf der Ebene der Holding eintritt. Nach einer kurzen Darstellung der steuerlichen Vorteile werden die Möglichkeiten der steuerneutralen Errichtung einer Holding-Struktur im Wege des qualifizierten Anteilstauschs nach § 21 UmwStG sowie die damit verbundene siebenjährige Sperrfrist erörtert. Anschließend werden Sonderprobleme des Anteilstauschs bei der GmbH & atypisch Still sowie zur vorzeitigen Beendigung der Sperrfristverhaftung diskutiert.
Einordnung
Holding-Strukturen sind in der Praxis aufgrund der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Schachtelprivilegien besonders beliebt, weil erhaltene Ausschüttungen von Tochter-Kapitalgesellschaften bei einer Mindest-Beteiligung von 15 % bzw. 10 % nahezu steuerfrei vereinnahmt werden können. Unabhängig von der Beteiligungshöhe gilt die 95 %ige Steuerbefreiung au...