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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 265

Bürgschaften und Bürgschaftsbanken gezielt einsetzen und nutzen

Auf was Bürgschaftsnehmer und -geber achten sollten

Dipl.-Betriebsw. Jörgen Erichsen

Unternehmen, die von einer Bank einen Kredit benötigen, müssen i. d. R. Sicherheiten hinterlegen, um das Haftungsrisiko des Instituts zu begrenzen. Typische Sicherheiten sind Grundstücke oder Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattungen oder Lebensversicherungen. Anstelle von oder ergänzend zu klassischen Sicherheiten können Bürgschaften genutzt werden. Häufig werden sie von den Instituten sogar explizit gefordert. Dann müssen beispielsweise die Gesellschafter eines Unternehmens oder Dritte für einen Kredit bürgen. „Dritte“ sind häufig spezielle Institute, sog. Bürgschaftsbanken, bei denen Ihre Mandanten Bürgschaften beantragen können. Unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Bürgen oder eine Bürgschaftsbank handelt: Damit Bürgschaften nicht nur für die Bank ein gutes Geschäft werden, sollten Sie diese für Ihre Mandanten möglichst gezielt einsetzen. Der Beitrag zeigt, auf was Bürgschaftsnehmer und -geber dabei achten sollten.

Kernaussagen
  • Unternehmer, Selbständige und Gründer, die von der Bank einen Kredit benötigen, müssen hierfür regelmäßig Sicherheiten hinterlegen, etwa Grundstücke und Gebäude oder Lebensversicherungen. Wer über keine oder unzureichende Sicherheiten verfügt, kann dies durch Bürgschaften kompensieren.

  • Als privater Bürge ist man gewissen Risiken ausgesetzt: U. a. haftet man mit seinem Privatvermögen und ist insbesondere bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft den Forderungen der Bank direkt ausgesetzt; auf jeden Fall ist eine Ausfallbürgschaft zu empfehlen.

  • Der Weg über eine Bürgschaftsbank birgt weniger Konfliktpotenzial: Diese übernimmt i. d. R. 80 % des Ausfallrisikos der Hausbank und ist für KMU immer dann interessant, wenn bestimmte Kredit-Verwendungszwecke vorliegen, wie z. B. Finanzierung von Gründungs- und Wachstumsvorhaben oder Leasing.

  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) zu beantragen. Im Vergleich zur Beantragung über eine Bürgschaftsbank stehen in diesem Fall der schnelleren Beantragung eine geringere Bürgschaftshöhe sowie die fehlende Unterstützung bei der Beantragung durch die Hausbank gegenüber.

I. Welchen Zweck haben Bürgschaften?

Unternehmer, die einen Kredit von der Bank benötigen, müssen diesen durch Sicherheiten absichern. Die Banken sichern sich so vor Zahlungsausfällen ab und können, wenn ein Unternehmer seinen Kredit nicht mehr bedienen kann, die Sicherheiten zu Geld machen. Wer keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen kann, muss eine Bürgschaft nachweisen.

Bürgschaften werden von Banken besonders gerne eingesetzt – und zwar nicht nur dann, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls vergleichsweise hoch ist. Denn der Vorteil für die Bank ist klar: Sie kann sich die Kreditsumme beim Bürgen zurückholen, wenn es beim Gläubiger Probleme gibt.

Die Bürgschaft selbst ist keine direkte Finanzierungsmöglichkeit, sondern für den Unternehmer ein Hilfsmittel, um einen Kredit zu erhalten. Sie ist ein Vertrag, der neben Schuldner und Gläubiger eine weitere Partei umfasst, die für den Schuldner bei einem möglichen Ausfall einsteht. Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge also, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die Rechte und Pflichten der Bürgschaftsparteien sind in § 765 ff. BGB und § 349 f. HGB geregelt.

Praxishinweis

Bürgschaften sind i. d. R. für Sanierungen, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Umschuldungen ausgeschlossen. Das gilt auch für Vorhaben von Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU nicht erfüllen:

  • Zahl der Beschäftigten unter 250 und

  • Umsatz/Jahr bis zu 50 Mio. € oder Bilanzsumme/Jahr bis zu 43 Mio. €.S. 266

II. Auf was sollten private Bürgen achten?

1. Möglichst keine selbstschuldnerischen Bürgschaften eingehen

Im Normalfall sollten Bürgschaften so ausgerichtet sein, dass der Bürge nicht zahlen muss, bevor der Gläubiger erfolglos alles versucht hat, sein Geld vom eigentlichen Schuldner zurückzubekommen. Die Praxis sieht aber oft anders aus. Denn Banken, Leasinggesellschaften oder andere Kapitalgeber verlangen fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese ermöglicht es dem Gläubiger, sich direkt beim Bürgen „gütlich zu tun“, ohne vorab beim eigentlichen Schuldner versucht zu haben, den fälligen Kredit einzutreiben. Der Bürge haftet somit grds. wie der reguläre Gläubiger, also z. B. wie das Unternehmen oder der Selbständige, was Bürgen in vielen Fällen vorher nicht wirklich klar ist.

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
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